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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Sonntag

Stand: 1. Oktober 2012

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Zwischen dem Gast und der Pension Sonntag kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern die Zimmer/Räume bestellt und von der Pension Sonntag zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn die Pension Sonntag Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.

1.2 Wird für die Reservierung von der Pension Sonntag eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

1.3 Handelt der Besteller im Auftrage oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten ein zu stehen.

1.4 Die Überlassung von Räumen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch die Pension Sonntag zulässig.

2. An- und Abreise

2.1 Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check in) nicht vor 13:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check out) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.

2.2 Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr muss der Gast dies mitteilen. Sofern die Pension Sonntag dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

2.3 Der Anreisetermin bei reservierten Zimmern muss vorher angekündigt werden und innerhalb der vereinbarten Zeit erfolgen, da die Rezeption nicht immer besetzt ist. Bei Verspätungen muss eine Mitteilung erfolgen.

3. Leistungsumfang

3.1 Die Pension Sonntag bietet die Vermietung von Zimmern an. Frühstück gibt es ab 6.15 Uhr. An den Wochenenden sind die Zeiten und der Umfang des Frühstücksservices zu erfragen.

3.2 Die im Internet oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist die Pension Sonntag berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.

3.3 Nimmt der Gast, nachdem er angereist ist, gleich aus welchen Gründen, eine der Leistungen nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.

4. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

4.1 Das Entgelt für Reservierungen ist bar bei der Anreise fällig. Übernachtungskosten sind im Voraus fällig. Bei Firmen kann nach einer schriftlichen Kostenübernahmebestätigung auch eine Überweisung des Geldes auf Rechnung erfolgen.

4.2 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension Sonntag die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt Pension Sonntag vorbehalten. Die Pension Sonntag darf ggf. Gepäck und Wertgegenstände kurzzeitig einbehalten, bis eine Klärung herbeigeführt wurde.

4.3 Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass die Pension Sonntag eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

4.4 Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz der Pension Sonntag. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

5. Stornierungen

Stornierungen einer getroffenen Reservierung werden wie folgt berechnet:

5.1 Stornierungen bis 7 Tage vor der Anreise sind kostenlos, bei Absagen zu einem späteren Zeitpunkt sind 80% der Buchungssumme fällig. Erscheint ein angemeldeter Gast nicht, wird die gesamte Buchungssumme (100%) berechnet. Die Pension Sonntag bemüht sich um eine Ersatzbelegung. Für Gruppen- und Langzeitreservierungen gelten besondere Stornobedingungen.

5.2 Stornierungen sind gültig, wenn Sie schriftlich oder per e-mail der Pension Sonntag mitgeteilt wurden und der Erhalt schriftlich von der Pension bestätigt wurde.

6. Haftung

6.1 Der Gast haftet gegenüber der Pension Sonntag für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden, sofern diese Schäden durch eine Versicherung seitens der Pension nicht gedeckt werden.

6.2 Pension Sonntag haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension Sonntag bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension Sonntag bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

7. Kündigung

7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht der Pension Sonntag ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

7.2 Hat die Pension Sonntag begründeten Anlass zu der Annahme, dass Gäste den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der anderen Gäste gefährden, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann die Pension Sonntag das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

7.3 Das Gleiche gilt, falls ein Gast ohne Zustimmung der Pension Sonntag in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen o.ä. dienen. In diesen Fällen steht der Pension Sonntag der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

8. Sonstiges

8.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch die Pension Sonntag und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden.

8.2 Weckaufträge, Auskünfte sowie die Annahme von Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

8.3 Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

9. Allgemeines

9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

9.2 Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von der Pension Sonntag schriftlich bestätigt worden sind.

9.3 Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz der Pension Sonntag als vereinbart.

10. Datenschutz

Der Gast wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die Pension Sonntag in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegeben Rahmen Daten unserer Kunden erhebt. Kundenspezifische Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Weiteres regelt die Datenschutzerklärung der Pension Sonntag.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, Bundesrepublik Deutschland. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

12. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung in diesen AGBs oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.